Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hier können die Kosten mit dem ÖV, dem Velo, oder dem eigenen Auto entstanden sein. Beim Abzug der Fahrtkosten gilt es verschiedene Details zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht in jedem Fall zulässig und müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Darüber hinaus gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.